Willkommen bei Innenausbau Fischer
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für ihr Zuhause.
Ob eine kleine Renovierung oder ein Neubau.
Mit professioneller Begleitung sorgen wir für eine reibungslose Umsetzung Ihrer Projekte.
Wir arbeiten eng mit verschiedenen Fachgewerken zusammen, um Ihnen eine reibungslose und qualitativ hochwertige Umsetzung Ihres Bauprojekts zu garantieren.
Ihr Vorteil: Sie haben nur einen Ansprechpartner für verschiedene Gewerke.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
Wir sind in Engelskirchen und Umgebung für sie da.
Unsere Leistungen
- Fliesenlegen
- Parkett/Laminat/Venyl
- Trockenbau
- Putz
- Tapeten
- Malerarbeiten
- Sanitär und Heizung*
- Elektirk*
- P1
- P2
- Weitere Projekte folgen bilder menü
- E-Mail: Innenausbau_Fischer@web.de
- Telefon: 0157 71340994
Unsere Projekte
Kontakt
Sie können uns gerne per E-Mail oder Telefon erreichen:
Adresse
Inh. Oskar Fischer
Innenausbau Fischer
Schulstrasse 5
51766 Engelskirchen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Innenausbauarbeiten
des Einzelunternehmers Oskar Fischer/Innenausbau Fischer
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Einzelunternehmer Oskar Fischer im Bereich Innenausbau abgeschlossen werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Unternehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmers oder durch die Annahme des Auftrags durch den Unternehmer zustande.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
4. Preise und Zahlung
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive aller Nebenkosten, sofern nicht anders vereinbart.
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Unternehmer das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
5. Termine
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmers liegen (z.B. Materiallieferungen, höhere Gewalt),
verlängern die Fristen entsprechend.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig bereitgestellt werden, z.B. Zugang zu den Baustellen, Strom, Wasser.
7. Gewährleistung
Der Unternehmer haftet für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften.
Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung.
8. Haftung
Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien bleiben Eigentum des Unternehmers, bis alle Forderungen aus dem Vertrag vollständig beglichen sind.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
*Diese arbeiten werden von einem fremden Unternehmen geleistet, die mit uns eng zusammen arbeiten und die notwendigen Berechtigungen haben.AGB`s